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VOR REPARATURBEGINN

Der Garantienehmer hat vor Reparaturbeginn der Firma MPR-Garantie an deren Geschäftssitz einen garantiepflichtigen offensichtlichen Schaden unverzüglich nach Schadenseintritt telefonisch, schriftlich per Telefax oder E-Mail unter Angabe der Garantiepassnummer spätestens innerhalb von 3 Werktagen zu melden und die Reparaturfreigabe abzuwarten.

Der Garantieanspruch erlischt, wenn der Garantienehmer das Kraftfahrzeug reparieren lässt, ohne den Schaden gemeldet und eine schriftliche Freigabe erhalten zu haben.

Vor, nach oder zusammen mit der Schadensmeldung spätestens jedoch innerhalb von 6 Werktagen, aber vor Reparaturbeginn sind vom Garantienehmer oder der reparierenden Werkstätte folgende Unterlagen zur Prüfung des Schadensfalles bei der Firma MPR-Garantie einzureichen:
  1. schriftlicher Kostenvoranschlag einer vom Fahrzeughersteller anerkannten Vertragswerkstätte oder eines KFZ-Meisterbetriebes unter Angaben der Garantiepass Nummer, des Fahrzeug-Halters, Fahrzeugdaten, aktueller KM-Stand, sowie aufgegliederte Lohn- und Materialkosten incl. Teilenummern
  2. Kopie des Fahrzeugscheines
  3. Kopie des Serviceheftes (auf Verlangen auch Rechnungsbelege über die Wartungen seit Fahrzeugübergabe)
Nach ordnungsgemäßer Schadensmeldung und Einreichung der Unterlagen zur Prüfung gemäß Ziffer 6.1.2 erteilt die
Firma MPR-Garantie bezüglich der Reparaturfreigabe schriftlich Bescheid durch Telefax, email oder Briefformular. Mündliche Abreden haben keinerlei Rechtsgültigkeit. Die Reparaturfreigabe erfolgt ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht.

 

REPARATUR

Der Garantienehmer lässt die Reparatur nach erfolgter Freigabe beim ausliefernden Händler, in einer vom Fahrzeughersteller anerkannten Vertragswerkstatt oder bei einem Kfz-Meisterbetrieb, dem Kostenvoranschlag gemäß durchführen.

Der Garantienehmer verpflichtet sich die Kosten der Reparatur so gering wie möglich zu halten. Hierfür hat er berechtigte Weisungen der Firma MPR-Garantie zu befolgen.



NACH DER REPARATUR

Der Garantienehmer reicht nach Beendigung der Reparatur die Originalreparaturrechnung ein.
Diese Rechnung muss auf den Namen unserer Gesellschaft ausgestellt sein.
Aus der Reparaturrechnung müssen folgende Angaben aufgeführt und bestätigt werden.
  1. Garantiepassnummer
  2. Daten des Garantienehmers und des Fahrzeuges (Kennzeichen, KM-Stand, FgstNr.)
  3. Lohnkosten mit Arbeitszeitrichtwerten im Einzelnen
  4. Materialkosten inklusive Teilenummern
Solange Diese Angaben auf der Reparaturrechnung fehlen, besteht keine Kostenerstattungspflicht.

MPR | GarantiePostfach: 1570D-89244 SendenTel. (+49) 0 73 07 / 94 85 13Fax (+49) 0 73 07 / 94 85 15 E-Mail: info@mpr-garantie.de